FSK & Jugendschutz

Übersicht der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes
Für den Besuch einer öffentlichen Filmveranstaltung gilt nach Abschnitt 3 § 11 Absatz 1 – 4 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) Folgendes:

ALTERSFREIGABEN

Zutritt zu den Filmvorführungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn der entsprechende Film laut FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) oder der Obersten Landesbehörde für ihre Altersstufe freigegeben wurde. Dazu gelten folgende Freigabe-Stufen (die Altersfreigaben können weder durch die Begleitung von erziehungsberechtigten noch von personensorgeberechtigten Personen herabgesetzt/aufgehoben werden):

Freigegeben ab 0 Jahren (Ohne Altersbeschränkung freigegeben)
Freigegeben ab 6 Jahren
Freigegeben ab 12 Jahren (hier darf abweichend auch Kindern zwischen 6 Jahren und 11 Jahren der Zutritt gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden –Personensorgeberechtigte Personen sind i.d.R. ausschließlich die Eltern!)
Freigegeben ab 16 Jahren
Freigegeben ab 18 Jahren (Keine Jugendfreigabe)

ZEITLICHE BESCHRÄNKUNGEN

Zutritt können wir gewähren:
Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (Eine erziehungsberechtigte Person muss min. 18 Jahre alt und von den Eltern dazu bevollmächtigt worden sein)
Kinder von 6 – 13 Jahren ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, wenn die Vorstellung bis 20.00 Uhr beendet ist.
Kinder von 14 – 15 Jahren ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, wenn die Vorstellung bis 22.00 Uhr beendet ist.
Jugendliche von 16 – 17 Jahren ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, wenn die Vorstellung bis 24.00 Uhr beendet ist.

In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person dürfen Kinder und Jugendliche alle für sie von der FSK freigegebenen Filme ohne Zeitlimit besuchen!

Altersnachweis mitbringen!
Da wir ständig auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes von den zuständigen Behörden überprüft werden, führen wir eine ausnahmslose Altersnachweis-Kontrolle durch. Kinder und Jugendliche sind deshalb verpflichtet auf Verlangen unserer MitarbeiterInnen ihren Schüler- oder Personalausweis vorzulegen.
Ohne Altersnachweis können wir leider keinen Einlass gewähren.

Wir danken für Ihr Verständnis!