freunde des filmforum e.V.

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Der Förderverein unterstützt die Arbeit des filmforums seit 2006.

Tipps & Termine für freunde

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Liebe Freunde,

wir gratulieren dem neuen Vorsitzenden Dirk Weidemann und dem neuen stellvertretenden Vorsitzenden Markus Hünnekens zu Ihrer Wahl! Gleichzeitig möchten wir uns herzlich bei Wolfgang Huber und Denise Lamontaine für Ihren Einsatz in den vergangenen zwei Jahren bedanken.

 

Bild: Hinten von links nach rechts: Michael Beckmann (Geschäftsführer filmforum GmbH), Fabian Freund (Beisitzer). Vorne von links nach rechts: Editha Bongartz (Kassenführerin), Wolfgang Huber (bisheriger Vorsitzender), Dirk Weidemann (neuer Vorsitzender)

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Hier erhalten Sie Infos zum Datenschutz des Vereins als PDF.

Zur Geschichte des 'freunde des filmforum e.V.'

Unsere Gründung am 22. Februar 2006
© freunde des filmforum e.V.

Kurze Frage, klare Antwort: „Ja, ich mache mit.“ Altoberbürgermeister Josef Krings gehörte zu den Gründungsmitgliedern des Vereins freunde des filmforum e.V.. Rainer Zimmermann, ehem. Chefredakteur von Radio Duisburg, sagte auch spontan zu und übernahm den Vorsitz.

Denn die Idee überzeugt: Das filmforum in Duisburg kann treue Freunde und finanzielle Unterstützung gut gebrauchen. Deshalb die herzliche Einladung: Machen auch Sie mit, bekennen Sie sich als Mitglied des Vereins zum kommunalen Kino und seiner medienpädagogischen Arbeit. Dem Vorstand gehören weiter Dr. Stephan Bock als geschäftsführender

Vorsitzender, Schatzmeisterin Toni Haas sowie filmforum-Geschäftsführer Kai Gottlob an. Weitere Gründungsmitglieder sind Wolfgang Schwarzer und Hermann Kewitz. Wieso braucht’s den Verein? Weil das filmforum mehr ist als ein Kino. Seminare für Medienpädagogen helfen Filme zu verstehen und die Grammatik der Bildsprache an Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Die Kinderkino-Reihe kommt beim jungen Publikum bestens an. Doch die intensive Vorbereitung und die spannenden Gäste kosten viel Geld. Der Eintrittspreis allein deckt diese Kosten bei weitem nicht. Dennoch sind solche Programme immens wichtig. Das filmforum produziert selbst Kino. Filme, die Geschichte besser verstehen lassen und Stimmen von Zeitzeugen bewahren. Die 'freunde des filmforum'

Ziemlich beste Freunde - Präsident Rainer Zimmermann (rechts), Kai Gottlob (links) und Vorstandsmitglied Wolfgang Huber (Mitte). 
© freunde des filmforum e.V.

Nach 10 Jahren aktiver Mitarbeit verabschiedet sich Josef Krings 2016 vom Vorstand!  Die Freunde sagen DANKE!
© freunde des filmforum e.V.

wollen auch auf die wichtige Medienarbeit und große Medienkompetenz, die es mit dem filmforum in Duisburg gibt, aufmerksam machen. Nicht zuletzt möchte der Förderverein die Einrichtung noch weiter öffnen, denn er versteht sich auch als Kommunikator zwischen Zuschauern und dem Kino selbst. Bis 2013 haben sich unserem Verein über 300 Menschen angeschlossen. Und es lohnt sich, Mitglied zu sein: Matineen und Sonderveranstaltungen geben exklusive Einblicke. Beim "Stammtisch der freunde" erfährt man wie das Programm gemacht wird. Für 5 Euro im Monat bekommt man also einiges geboten. Was Sie tun müssen für den Beginn einer wunderbaren Freundschaft: Einfach den Mitgliedsantrag hier downloaden  und dann in den Briefkasten an der Kinokasse werfen oder mit der Post schicken (filmforum GmbH, Dellplatz 16, 47049 Duisburg).

Mit einer Spende können Sie das filmforum Duisburg unterstützen. 

Spendenkonto bei der Sparkasse Duisburg:

freunde des filmforum e.V.

IBAN: DE83 3505 0000 0200 0560 18

BIC: DUISDE33XXX

Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbestätigung aus. Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Postanschrift an info@filmforum-freunde.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

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UNSERE VEREINSSATZUNG:

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "freunde des filmforum e.V.". Er hat seinen Sitz in Duisburg und strebt die Eintragung als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister an.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 3 Zweck und Aufgaben des Vereins

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Filmkunst und -kultur durch Unterstützung der filmforum – kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg GmbH bei der Verwirklichung derer originären Aufgaben: der Präsentation des Films und mit ihm im Zusammenhang stehender Personen in ihrer historischen Entwicklung, den verschiedenen Genres, Stilen und Bewegungen sowie technischen und ästhetischen Aspekten.

2. Die Verfolgung des Vereinszwecks soll insbesondere durch die Übernahme folgender Aufgaben erfolgen:

- der Förderung von medienpädagogischen Programmen des kommunalen Kinos

- der Bezuschussung von Ankäufen für die Sammlungen des filmforum

- der (Mit-) Finanzierung von Filmprojekten zur Geschichte der Stadt Duisburg

- der Einladung von Gästen aus der Filmbranche

- der Organisation und/oder Unterstützung von Veranstaltungen zur

Filmgeschichte, Filmtheorie und Filmanalyse.

- der Herausgabe von Publikationen.

§ 4 Selbstlosigkeit, Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung

1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

2. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung von 1977.

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwendungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

1. Es gibt ordentliche, fördernde und Ehren-Mitglieder.

2. Ordentliche oder fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die die Zwecke des Vereins nachhaltig fördern. Die Mitgliedschaft ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu beantragen. Dieser entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit.

3. Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder auf einem Tätigkeitsgebiet des Vereins (Förderung der Filmkunst und -kultur) erworben haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

4. Die Mitgliedschaft kann jeweils durch Kündigung unter Beachtung einer Frist von drei Monaten zum Jahresende beendet werden. Außerdem kann aus wichtigem Grund die Migliederversammlung ein Mitglied mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausschließen. Ein wichtiger Grund ist insbes. bei schweren Verstößen gegen den Vereinszweck gegeben. Dem Mitglied ist vor der Beschlußfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

5. Juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Verein durch einmalige Zuwendungen unterstützen, erwerben mit dieser Förderung keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Die Mitgliederversammlung

1. Eine Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung und bei Beachtung einer Frist von mindestens zwei Wochen vom Vorstandsvorsitzenden einberufen und geleitet.

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder unter Angaben von Gründen oder die Mehrheit des Vorstands dies verlangen.

3. In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder gleiches Stimmrecht. Stimmen können nicht delegiert werden.

4. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlußfähig. Sie entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen, die in der Einladung angekündigt sein müssen, bedürfen einer 3/4 Mehrheit.

5. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und beschließt seine Entlastung und legt die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins fest.

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Protokollführer und Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§ 8 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

- dem/der Vorsitzenden

- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden

- dem/der Kassenführer(in).

- dem/der Geschäftsführer(in) der filmforum GmbH bzw. bei Vorhandsein mehrerer

Geschäftsführer jeder von ihnen

- dem/der Beisitzer(in)

2. Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des/der Geschäftsführer/s der filmforum GmbH von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist zulässig. Der/die jeweiligen Geschäftsführer/innen ist/sind Mitglied/er des Vorstandes kraft Amtes. Der Vorstand bleibt bis zum Abschluß von Neuwahlen im Amt.

3. Der/die stellvertretende Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die jeweiligen Geschäftsführer der filmforum GmbH (AG Duisburg – HR B 16523) vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, und zwar jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich – darunter jeweils der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende (§ 26 Abs.2 BGB).

4. Der/die Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstandes ein und leitet sie. Vorstandssitzungen sind einzuberufen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies verlangen. Die Sitzung ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung.

5. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das vom (von der) Schriftführer(in) und dem/der Vorsitzenden zu unterschreiben ist.

6. Der Vorstand setzt die Mitgliedsbeiträge fest. Ehren- und Vorstandsmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 9 Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen an die Kindernothilfe, Duisburg e.V.. Infolge dieses Beschlusses hat die Mitgliederversammlung einen Liquidator zu bestimmen.

 

Duisburg, 20.09.2020